Ihr Erst-Termin ab Juni 2025! 

Was ist ein Erst-Termin?

Um Ihnen den Zugang zu einem Termin zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen sogenannten Erst-Termin an. Das Zeitfenster des Erst-Termins ist dabei so gewählt, dass die gängigen Behandlungen Ihres Rezeptes während des Erst-Termins möglich sind.
Dies erspart Ihnen Zeit und weiteren Stress:

Das bringen Sie bitte zu Ihrem Erst-Termin mit:

✏️ Ein Badehandtuch
✏️ Etwas Zeit, um nach Ihrer Behandlung noch Folgetermine und mögliche Eventualitäten zu klären.
✏️ Ein gültiges Rezept. (Nicht älter als 28-Tage nach Ausstellung des Rezeptes.)

⚡️Wir bitten um Verständnis:

Sollte Ihr Rezept beim Erst-Termin ungültig sein oder Sie ohne Absage nicht erscheinen,
stellen wir Ihnen den Termin in Rechnung.
Um dies zu vermeiden, können Sie gerne mit uns auch vorab telefonisch in Kontakt treten.

Wo finden Sie die relevanten Daten auf Ihrem Rezept?

Unter dem nachfolgenden Link stellen wir Ihnen ein Muster-Rezept vor. Bitte klicken Sie ➡️ HIER.

  • Rezepte gesetzlich Versicherter sind 28-Tage gültig: beim Ersttermin organisieren wir Ihre Folgetermine.
  •  Der Erst-Termin ist ein „echter“ Termin, an dem Sie auch direkt behandelt werden!
  • Zu Ihrem Erst-Termin erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail und die Möglichkeit, den Erst-Termin auch wieder zu stornieren.